Für den Begriff freier Wille oder Willensfreiheit gibt es keine allgemein anerkannte Definition. Verschiedene Philosophen definieren diesen Begriff unterschiedlich; umgangssprachlich versteht man etwas anderes darunter als im juristischen oder psychologischen Sprachgebrauch. Der zentrale Streitpunkt zwischen den verschiedenen Freiheitskonzepten ist die Frage, wovon der Wille eines Menschen frei zu sein hat, damit von einem freien Willen oder Freiwilligkeit gesprochen werden kann.
Schon unter dem Ausdruck Wille wird Unterschiedliches verstanden: bloße Lebensaktivität, aufgefasst als Lebens-Drang (Lebenswille oder Überlebenswille); das Vorhandensein einer Neigung, eines Sehnens oder Begehrens; das impulsive Aufkommen oder Hegen eines Wunsches; schließlich das Verfolgen von Absichten, das Anstreben von Zielen oder das Umsetzen einer persönlichen Entscheidung in die Tat.
Im Unterschied zu reflexartigen Re-Aktionen setzen Entschlüsse wie allgemeine Beschlüsse Überlegungen bzw. Beratungen voraus, in denen vor einem Agieren mindestens zwei alternative Handlungsmöglichkeiten in Betracht gezogen und kurz erwogen oder gründlich miteinander verglichen werden. Neben Gründen „dafür und dagegen“ werden bei weitsichtigen Überlegungen auch absehbare Auswirkungen und weitere Folgen möglichen Tuns einbezogen und im Hinblick auf angestrebte Zwecke und Ziele eingeschätzt und gewichtet. In diesem Zusammenhang[1] wird unter Willensfreiheit die Möglichkeit verstanden, sich von sich aus und damit ohne äußeren Druck oder inneren Zwang auf jede der „in der Vorstellung“ erwogenen Möglichkeiten zu handeln beliebig entscheiden zu können.
Quelle: www.wikipedia.de
